Bei der Unternehmensnachfolge ist der Handwerksbetrieb bereits am Markt etabliert. Kundenstamm und Lieferantenbeziehungen sind aufgebaut, Produkt bzw. Dienstleistung am Markt eingeführt, Räume und Betriebsinventar vorhanden, Mitarbeiter bilden ein eingespieltes Team.
Andererseits können vorhandene Strukturen auch Grenzen setzen und Sie in Ihren Vorstellungen und Planungen einengen. Doch wenn Sie den zur Übernahme anstehenden Handwerksbetrieb gründlich analysieren, können mögliche Gefahren in aller Regel erkannt und gebannt werden. In der rechtzeitigen und klaren Regelung der Nachfolge stecken Chancen. Die am häufigsten angewandten Nachfolgemodelle sind die Familiennachfolge und der Eigentümerwechsel, also der Übergang des Handwerksbetriebes an Fremde. Welche Art der Übertragung (Schenkung, Verkauf, Verpachtung) am sinnvollsten ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Im Vorfeld der Übernahme bzw. Übergabe sollten Sie genau analysieren, ob die Nachfolge erfolgreich angetreten werden kann. Klären Sie ebenfalls die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übernahme. Die Übernahme eines Handwerksbetriebes bietet sich an, wenn z. B. ein Unternehmer über keinen Nachfolger verfügt. In den Betriebsbörsen der Handwerkskammern und unter www.nexxt-change.org (eine Gemeinschaftsinitiative des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und der KfW Mittelstandsbank) finden Sie geeignete Handwerksbetriebe. Für die Einstellung von Inseraten wenden Sie sich bitte an Ihre Handwerkskammer: Betriebsbörse.
Einen zur Übernahme stehenden Handwerksbetrieb sollten Sie zum Beispiel überprüfen hinsichtlich
Personal.
Für die Ermittlung des Unternehmenswertes gibt es unterschiedliche Methoden, wie z. B. das Ertragswertverfahren, das Substanzwertverfahren (Stuttgarter Verfahren), die Praktikermethode und das Liquidationswertverfahren. Das Ertragswertverfahren beruht auf der Kapitalisierung künftiger Gewinne. Der um außerordentliche Faktoren und den kalkulatorischen Unternehmerlohn bereinigte Gewinn ist hierbei zu ermitteln. Das reine Ertragswertverfahren ist auf große Unternehmen ausgerichtet. Aus diesem Grund initiierte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit dem Arbeitskreis Wertermittlung Handwerk (AWH) einen auf kleine und mittlere Handwerksbetriebe zugeschnittenen Bewertungsstandard: den AWH – Standard. Die Bewertung erfolgt zu den am Bewertungsstichtag vorhandenen Erfolgsfaktoren und der daraus abgeleiteten Ertragskraft. Das Substanzwertverfahren beinhaltet die Bewertung der Vermögensgegenstände (Maschinen, Anlagen, Einrichtungen). Die Substanzwertberechnung orientiert sich an den Wiederbeschaffungskosten für die Vermögensgegenstände. Es wird vor allem dann angewandt, wenn das vermögen eines Betriebes aus Anlagen und Immobilien besteht oder der Ertrag des Unternehmens klein oder sogar negativ ist.
Bei der Praktikermethode ist der Firmenwert der Betriebsgewinn, multipliziert mit einem Wertfaktor (der geschätzt werden muss). Der Wertfaktor sagt, wie viele Jahre der Handwerksbetrieb den Gewinn (ohne besondere Maßnahmen und Investitionen) noch halten kann. Bei dem Liquidationswertverfahren wird unterstellt, dass das Unternehmen aufgegeben wird. Es handelt sich um den Wert zum Zeitpunkt der Liquidation (Zerschlagung) des Unternehmens. Letztendlich entscheidet die Nachfrage am Markt und damit der sogenannte Verkehrswert.
Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Der Vorteil einer Betriebsübernahme gegenüber einer Neugründung liegt bei den geringeren Unsicherheiten und Geschäftsrisiken. Andererseits sind bei ihr Haftungsfragen zu berücksichtigen (Haftung für Altschulden). Informationen dazu erhalten Sie in einer Rechtsberatung in der Handwerkskammer.
Einzelheiten über diese als auch die weitern Möglichkeiten der Betriebsübergabe besprechen Sie mit dem Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer Chemnitz.
Ansprechpartner
nach Beratungsstandorten
Sören Ruppik
Chemnitz
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Chemnitz
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