Einzelbetriebliches Förderverfahren

40 bis 80 Prozent der Weiterbildungkosten übernimmt der Europäische Strukturfonds im Einzelbetrieblichen Förderverfahren. Das Verfahren ist einfach: das Unternehmen sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote ein und reicht den Förderantrag bei der Sächsischen AufbauBank (SAB) - Förderbank Sachsens ein. 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Weiterbildungskosten für externe Bildungsdienstleister.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern und einen Firmensitz bzw. einer Niederlassung in Sachsen. Der Hauptwohnsitz oder der Arbeitsort der Teilnehmer befinden sich ebenfalls im Freistaat.

Förderart und Förderumfang

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zwischen 45 und 80 Prozent der Ausgaben für die Weiterbildung. Bei Unternehmen bis zu 500 Mitarbeitern sind es 35 bis 60 Prozent.

Der niedrige Fördersatz gilt jeweils für unternehmensspezifische Bildungsinhalte, der höhere für den Erwerb allgemein gültiger Abschlüsse bzw. Testate.

So funktionierts

Das Unternehmen sucht sich eine passende Weiterbildung aus und holt sich drei Angebote ein.

Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Förderung mit den drei Preisangeboten für die Weiterbildung mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen AufbauBank - Förderbank ein. 

Nach Abschluss der Weiterbildung wird auf Grundlage der bezahlten Rechnung der Förderbetrag überwiesen.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zum Förderverfahren und die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt auf der Seite der Sächsischen AufbauBank (SAB)

Hotline der SAB:   Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr

Servicecenter

Tel.: 0351 4910-4930

Fax: 0351 4910-4000


 

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Ansprechpartner

Franziska Luthardt

Tel. 0371 5364-160
Fax 0371 5364-516