Vereidigte Sachverständige des Handwerks können als Privatgutachter von Kunden, Handwerkern, Behörden etc. beauftragt werden. Gegenstand sind häufig Kostenvoranschläge, Sanierungskonzepte, Beweissicherung im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen oder Schiedsgutachten.
In dem Vertrag mit dem Gutachter (Werkvertrag) sollte der Gegenstand des Gutachtens, die Fragestellung, so konkret wie möglich, sowie ggf. zu zahlende Kostenvorschüsse sowie die Vergütung geregelt werden.
Ein geeigneter Sachverständiger bzw. Gutachter ist über das Sachverständigenverzeichnis zu finden. Ebenso kann die Handwerkskammer mögliche Gutachter benennen.
Auf der darstellungsgleichen Internetseite der bundeseinheitlichen Sachverständigendatenbank der Handwerkskammern können Sie Sachverständige bundesweit recherchieren und außerdem weitere Informationen nachlesen.
Ansprechpartner
Uwe Lorbeer
Hauptabteilungsleiter Recht und Personal
Tel. 0371 5364-247
Fax 0371 5364-509/508
Beatrice Bauko
Tel. 0371 5364-246
Fax 0371 5364-509/225