
Die Förderung besteht aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent und bei Bedarf im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Bei bestandener Meister- oder Fortbildungsprüfung werden 25 Prozent des Darlehens erlassen. Die Materialkosten des Meisterstücks bzw. der Prüfungsarbeit können bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch 1.534 EUR als zinsgünstiges Bankdarlehen beantragt werden.
Berufliche Fortbildungen in Voll- oder Teilzeit sowie Lehrgänge in Fernunterricht oder mediengestützte Lehrgänge. Die Lehrgänge müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige entsprechende berufliche Qualfikationen voraussetzen und mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen.
Antragsteller mit ständigem Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Kammerbezirk Chemnitz. Der Sitz der Fortbildungsstätte ist unerheblich und kann auch außerhalb des Kammerbezirkes liegen.
Bei Teilnehmern aus anderen Kammerbezirken bzw. anderen Bundesländern ist die dort zuständige Stelle für die Antragstellung zuständig.
Gefördert werden:
Gefördert wird, zusätzlich zu den bei Teilzeit gewährten Leistungen:
Wichtiger Hinweis: Mit dem Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgt automatisch die Zahlung des Zuschusses auf das von ihnen angegebene Konto. Sie können anschließend entscheiden, ob sie das bewilligte Darlehen in Anspruch nehmen möchten.
Wird das Darlehen gewünscht, ist mit der KFW-Bankengruppe ein privatrechtlicher Darlehensvertrag abzuschließen. Der Vertrag geht automatisch mit dem Bewilliungsbescheid zu.
Darlehensbedingungen:
Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Weiterbildungs- und Förderberater der Handwerkskammer Chemnitz. Hier werden Sie umfassend und individuell zur Weiterbildung und Förderung beraten.
Weiterbildungs- und Förderberatung in Chemnitz und Plauen während der regulären Öffnungszeiten und zusätzlich freitags, 14.00 bis 18 Uhr und samstags 8.00 bis 12.00 Uhr (in Plauen aller 14 Tage).
Servicetelefon: 0371 5364-187
Ansprechpartner
Birgit Schönherr
Tel. 0371 5364-150
Fax 0371 5364-516