Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften sind auf der Grundlage einer Satzung tätig. Die Rechtsaufsicht üben die Handwerkskammern aus, die auch die Satzungen von Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften genehmigen.
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Bettina Gogolla
Tel. 0371 5364-244
Fax 0371 5364-509/225
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