Früher oder später stellt sich auch bei einem neu gegründeten Handwerksbetrieb die Frage nach der Einstellung von Personal. Zu Beginn sind in manchen Wirtschaftszweigen und Unternehmensgrößen sämtliche Arbeiten vom Unternehmer allein zu erledigen. Wenn Sie aber an Spitzenzeiten in der Produktion oder an das Einhalten von Lieferterminen denken, dürfte die Notwendigkeit der Beschäftigung von Mitarbeitern, je nach Leistungsumfang, deutlicher werden. In der Startphase erhalten Unternehmer häufig Hilfestellung von Familienangehörigen oder Bekannten. Insgesamt gesehen, müssen Sie jedoch davon ausgehen, dass ein leistungsfähiges Unternehmen im Regelfall nicht ohne Personal betrieben werden kann. Auch wenn Sie als Unternehmer besonders tatkräftig und engagiert arbeiten, können Sie auf Dauer nicht die Leistung mehrerer Personen erbringen. Doch beachten Sie, dass die Einstellung von Personal nur dann sinnvoll ist, wenn deren Auslastung gewährleistet ist.
Weiterführende Informationen über verschiedene Meldepflichten gegenüber öffentlichen Institutionen erhalten Sie auch in der arbeitsrechtlichen Beratung der Handwerkskammer Chemnitz.
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