Prüfungen

Während und zum Abschluss der Berufsausbildung muss jeder Lehrling in einer Zwischen- und einer Gesellen-/Abschlussprüfung nachweisen, dass er zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in der Lage ist. Die dafür erforderlichen Prüfungen werden von den Mitarbeitern des Bereiches Gesellenprüfungen organisiert und von ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschüssen abgenommen.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet etwa in der Mitte der Ausbildung statt. Sie dient der Ermittlung des Leistungsstandes und zum Kennenlernen einer Prüfungssituation. weiter...

Gesellen-/ Abschlussprüfungen

In jedem anerkannten Ausbildungsberuf wird zum Ende der Ausbildung eine Gesellen- oder Abschlussprüfung durchgeführt. In dieser Prüfung zeigt der Prüfungsteilnehmer, ob er über die für den Ausbildungsberuf notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. weiter...

Gestreckte Prüfungen

In einigen Ausbildungsberufen ist die gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung eingeführt worden. Dabei wird die Gesellen-/Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt. In einigen Berufen des Handwerks wird an Stelle der Zwischenprüfung der Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung abgelegt. weiter...

Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Gesellen-/Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. weiter...

Externe Prüfungen

Sie sind schon längere Zeit in einem Beruf tätig und möchten sich der Gesellen-/ Abschlussprüfung stellen, weiter...

Vorzeitige Zulassung

Ein Lehrling kann nach Anhörung des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellen-/Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. weiter...

Prüfungstermine

Die Handwerkskammer hat zwei Prüfungszeiträume für die Gesellen-/Abschlussprüfung festgelegt. Die Prüfungstermine befinden sich im Regelfall in diesen Zeiträumen. weiter...

Prüfungskosten

Besteht ein Ausbildungsvertrag, müssen die Prüfungsgebühren vom Ausbildungsbetrieb bezahlt werden. Prüfungsteilnehmer ohne gültigen Ausbildungsvertrag müssen die Prüfungsgebühren selber tragen. weiter...

Ersatz von Prüfungsdokumenten

Bei Verlust des Prüfungszeugnisses und/oder des Gesellenbriefes bzw. der Urkunde kann bei den Mitarbeitern des Bereiches Gesellenprüfung eine Zweitschrift beantragt werden. Hierfür reichen Sie einen formlosen Antrag ein, der folgende Angaben enthalten muss:

  • aktuelle Anschrift
  • evt. Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • erlernter Beruf
  • Abschlussjahr
  • Ausbildungsbetrieb

Für die Neuausstellung werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 18 € in Rechnung gestellt.

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Ansprechpartner

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Tel. 0371 5364-162
Fax 0371 5364-517

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Astrid Kieß

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Außenstelle Plauen

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Fax 03741-1605-52