
Während und zum Abschluss der Berufsausbildung muss jeder Lehrling in einer Zwischen- und einer Gesellen-/Abschlussprüfung nachweisen, dass er zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in der Lage ist. Die dafür erforderlichen Prüfungen werden von den Mitarbeitern des Bereiches Gesellenprüfungen organisiert und von ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschüssen abgenommen.
Die Zwischenprüfung findet etwa in der Mitte der Ausbildung statt. Sie dient der Ermittlung des Leistungsstandes und zum Kennenlernen einer Prüfungssituation. weiter...
In jedem anerkannten Ausbildungsberuf wird zum Ende der Ausbildung eine Gesellen- oder Abschlussprüfung durchgeführt. In dieser Prüfung zeigt der Prüfungsteilnehmer, ob er über die für den Ausbildungsberuf notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. weiter...
In einigen Ausbildungsberufen ist die gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung eingeführt worden. Dabei wird die Gesellen-/Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt. In einigen Berufen des Handwerks wird an Stelle der Zwischenprüfung der Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung abgelegt. weiter...
Eine nicht bestandene Gesellen-/Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. weiter...
Sie sind schon längere Zeit in einem Beruf tätig und möchten sich der Gesellen-/ Abschlussprüfung stellen, weiter...
Ein Lehrling kann nach Anhörung des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellen-/Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. weiter...
Die Handwerkskammer hat zwei Prüfungszeiträume für die Gesellen-/Abschlussprüfung festgelegt. Die Prüfungstermine befinden sich im Regelfall in diesen Zeiträumen. weiter...
Besteht ein Ausbildungsvertrag, müssen die Prüfungsgebühren vom Ausbildungsbetrieb bezahlt werden. Prüfungsteilnehmer ohne gültigen Ausbildungsvertrag müssen die Prüfungsgebühren selber tragen. weiter...
Bei Verlust des Prüfungszeugnisses und/oder des Gesellenbriefes bzw. der Urkunde kann bei den Mitarbeitern des Bereiches Gesellenprüfung eine Zweitschrift beantragt werden. Hierfür reichen Sie einen formlosen Antrag ein, der folgende Angaben enthalten muss:
Für die Neuausstellung werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 18 € in Rechnung gestellt.
Ansprechpartner
Kathi Blobel
Tel. 0371 5364-162
Fax 0371 5364-517
Mercedes Hippold
Tel. 0371 5364-176
Fax 0371 5364-517
Catrin Härtling
Tel. 0371 5364-179
Fax 0371 5364-517
Astrid Kieß
Tel. 0371 5364-177
Fax 0371 5364-517
Karin Romanus
Tel. 0371 5364-127
Fax 0371 5364-517
Diana Ullrich
Tel. 0371 5364-178
Fax 0371 5364-517
Kerstin Reiher
Außenstelle Plauen
Tel. 03741 1605-19
Fax 03741-1605-52