Seit dem 1. Januar 2004 ist ein Unternehmer stets verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, soweit er den Umsatz an einen anderen Unternehmer oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist, ausführt. Die Rechnung ist auch dann auszustellen, wenn über eine umsatzsteuerfreie Leistung abgerechnet wird. Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die Pflichtangaben insgesamt ergeben.
In den Formvorschriften für Rechnungen erfahren Sie alles zu den Pflichtangaben auf Rechnungen. Jeder buchhaltungspflichtige Unternehmer muss Bücher, Aufzeichnungen und Belege sammeln und für eine bestimmte Zeit aufbewahren. Das ergibt sich einerseits aus den Pflichten für den kaufmännischen Geschäftsbetrieb und andererseits um die Besteuerung des Unternehmens lückenlos für einen bestimmten Zeitraum kontrollieren zu können. Nach Ablauf einer gesetzlichen Frist enden die Aufbewahrungsfristen. Erst danach dürfen die Unterlagen vernichtet werden.
Zusätzliche Informationen haben wir Ihnen auf den folgenden Seiten zusammengestellt:
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