Rechnungen und Belegwesen

Seit dem 1. Januar 2004 ist ein Unternehmer stets verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, soweit er den Umsatz an einen anderen Unternehmer oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist, ausführt. Die Rechnung ist auch dann auszustellen, wenn über eine umsatzsteuerfreie Leistung abgerechnet wird. Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die Pflichtangaben insgesamt ergeben.

In den Formvorschriften für Rechnungen erfahren Sie alles zu den Pflichtangaben auf Rechnungen. Jeder buchhaltungspflichtige Unternehmer muss Bücher, Aufzeichnungen und Belege sammeln und für eine bestimmte Zeit aufbewahren. Das ergibt sich einerseits aus den Pflichten für den kaufmännischen Geschäftsbetrieb und andererseits um die Besteuerung des Unternehmens lückenlos für einen bestimmten Zeitraum kontrollieren zu können. Nach Ablauf einer gesetzlichen Frist enden die Aufbewahrungsfristen. Erst danach dürfen die Unterlagen vernichtet werden.

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen haben wir Ihnen auf den folgenden Seiten zusammengestellt:

Seite drucken
Seite als PDF speichern
Seite per E-Mail weiterempfehlen

MisterWong delicious Facebook Google

Ansprechpartner

nach Beratungsstandorten

Sören Ruppik
Chemnitz

Tel. 0371 5364-205
Fax 0371 5364-512

Anita Vogel
Chemnitz

Tel. 0371 5364-207
Fax 0371 5364-512

Stephanie Bretschneider
Außenstelle Aue/Annaberg

Tel. 03771 23651
Fax 03771 258810

Dr. Regina Hübsch
Außenstelle Freiberg

Tel. 03731 34967
Fax 03731 774393

Mario Knüpfer
Außenstelle Plauen

Tel. 03741 1605-16
Fax 03741 1605-52

Gabi Hilbert
Außenstelle Zwickau

Tel. 0375 787056
Fax 0375 787811