Satzung

Handwerkskammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts errichtet. Aufgaben, Organe und weitere Festlegungen sind in der Satzung zusammengefasst. Die Satzung der Handwerkskammer wird von der Vollversammlung erlassen und durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft,  Arbeit und Verkehr genehmigt.

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Ansprechpartner

Uwe Lorbeer
Hauptabteilungsleiter Recht und Personal

Tel. 0371 5364-247
Fax 0371 5364-509/508