Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Chemnitz hilft, bei Streitigkeiten zwischen selbständigen Handwerkern und ihren Auftraggebern außerhalb gerichtlicher Verfahren eine gütliche Einigung zwischen den einigungsbereiten Parteien zu erreichen. Sie kann von den Auftraggebern und den Handwerkern angerufen werden. Ein Schlichtungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag auf Schlichtung voraus und ist für die Parteien kostenfrei. Zu beachten ist, dass die Schlichtungsstelle keine Entscheidungsgewalt hat. Sie kann auch keine Zwangsmittel einsetzen.

Seite drucken
Seite als PDF speichern
Seite per E-Mail weiterempfehlen

MisterWong delicious Facebook Google

Ansprechpartner

Harald Kleinhempel

Tel. 0371 5364-245
Fax 0371 5364-511