Der Sprung in die Selbständigkeit ist mit einer Vielzahl von Anforderungen hinsichtlich der Steuerpflichten verbunden. Kontaktieren Sie im Vorfeld Ihrer Existenzgründung einen steuerlichen Berater (z. B. Steuerberater). Die Folgen Ihrer gewerblichen Tätigkeit hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, so zum Beispiel von der Rechtsform.
Grundsätzlich haben Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Die Behörde informiert über die Gewerbeanmeldung automatisch das zuständige Finanzamt, welches Ihnen einen Fragebogen über die steuerliche Erfassung zusendet. In diesem erfasst das Finanzamt Ihre persönlichen und betrieblichen Verhältnisse und teilt Ihnen mit, in welchen Abständen Sie Steueranmeldungen und -erklärungen abzugeben haben.
Die Angaben, die Sie in dem Fragebogen bezüglich der erwarteten Einnahmen machen, sind Basis für die Termine und Höhe der Steueranmeldungen (Vorauszahlungen), die das Finanzamt festsetzt. Die Einnahmen sollten Sie folglich nicht zu optimistisch kalkulieren. Wenn Ihre tatsächlichen Einnahmen jedoch die der Steuervorauszahlung zugrunde gelegten Annahmen übersteigen, wird es zu Nachzahlungen kommen, für die Sie Rücklagen bilden sollten. Die Termine, die Ihnen das Finanzamt mitteilt, sind unbedingt zu beachten. Des Weiteren erhalten Sie vom Finanzamt eine Steuernummer, unter der künftig die Steuererklärungen abzugeben sind.
Hier finden Sie weitere Ausführungen und Erläuterungen zu ausgewählten Steuerarten:
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