Mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit verlassen Sie das bisherige soziale Netz der Arbeitnehmer. Besonders in den ersten Jahren nach der Existenzgründung ist der Handwerksbetrieb von Ihrer Arbeitsfähigkeit abhängig.
Sie dürfen nicht krank werden oder ausfallen.
Aus diesem Grund müssen Sie rechtzeitig Vorsorge für Ihren privaten und sozialen Schutz treffen. Aber auch Ihr Unternehmen ist nicht vor unvorhersehbaren Ereignissen sicher. Daher ist es ratsam, sich gegen betriebliche Schadensfälle abzusichern.
Lassen Sie sich individuelle Angebote von Versicherungsgesellschaften unterbreiten. Welche Versicherungen Sie letztendlich abschließen sollten, hängt von den individuellen privaten und betrieblichen Bedürfnissen ab.
Ansprechpartner
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