Radio hören kann teuer werden

Umfrage zu Rundfunkgebühren – Ungerechtigkeit im Handwerk

Umfrage zu Rundfunkgebühren – Ungerechtigkeit im Handwerk


Ab 2013 soll sich der Rundfunkgebührenbeitrag pro Betriebsstätte an der Mitarbeiterzahl orientieren, unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. Darüber hinaus wird für jeden nichtprivaten Pkw ein Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages fällig. Nach dem jetzt vorgestellten neuen Modell könnte es zu großen Mehrbelastungen insbesondere bei Filialbetrieben kommen.


Diese Fälle von Ungleichbehandlungen möchten wir anhand konkreter Beispiele belegen und in die Anhörung zur nun anstehenden Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages einbringen.


Auswirkungen möchten wir auch für Unternehmen mit Firmenwagen feststellen. Hier setzt sich die Belastung aus zwei Komponenten zusammen. Zum einen aus der Mitarbeiterzahl der Betriebsstätte und zum anderen aus der Anzahl der Firmenwagen.


Um Argumente für die Debatte zu sammeln, werden Handwerksbetriebe gebeten, bis spätestens 25. August entsprechende Angaben zu ihren Mitarbeitern, Betriebsstätten, Firmenwagen und der bisherigen Gebührenbelastung zu machen.


Der Fragebogen steht hier zum Download bereit.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Lotze: Telefon 0371/5364-214, E-Mail: u.lotze@hwk-chemnitz.de.


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