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Aus den Bereichen:

Recht

Bauforderungssicherungsgesetz auf dem Prüfstand - Umfrage für das Bauhandwerk

Das für dieses Gesetz zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beabsichtigt, eine mögliche Änderung von den Erfahrungen der Praxis abhängig zu machen. Hierfür wurde die TU Freiberg mit einer Evaluation (Umfrage und Auswertung) beauftragt.

Wir bitten unsere Mitgliedsbetriebe des Bauhandwerks, sich zahlreich an der Umfrage zu beteiligen. Auch Unternehmen, die noch keine Erfahrungen mit dem BauFordSiG haben, können selbstverständlich teilnehmen.
Interessierte Betriebe erhalten unter www.tu-freiberg.de/baufordsig alle wichtigen Informationen zur Umfrage. Außerdem kann man sich dort online für die Teilnahme an der Befragung registrieren lassen.

Das am 1.1.2009 in Kraft getretene Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) dient vor allem den Interessen mittelständischer Bauhandwerker. Ziel des Gesetzes ist es, durch eine Erweiterung des Baugeldbegriffes insbesondere Nachunternehmer vor Forderungsausfällen im Falle der Insolvenz ihres Auftraggebers zu schützen. Derjenige, der Baugeld nicht zur Bezahlung der von ihm beauftragten Unternehmen und damit zweckwidrig verwendet, macht sich im Insolvenzfall schadenersatzpflichtig und strafbar. Bei einer insolventen GmbH haftet der Geschäftsführer persönlich für zweckentfremdetes Baugeld.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes gibt es Bestrebungen, die gerade erst neu eingeführten Regelungen insoweit zu „entschärfen“, dass dem ursprünglichen Zweck des Gesetzes kaum mehr Rechnung getragen wird. Die Handwerkskammer Chemnitz, die ohnehin lange für das Bauforderungssicherungsgesetz gekämpft hatte, hat sich vehement gegen eine übereilte Änderung ausgesprochen.

Für Rückfragen steht Ihnen Uwe Lorbeer, Hauptabteilungsleiter Recht, Telefon 0371 5364-247;  E-Mail u.lorbeer@hwk-chemnitz.de zur Verfügung.

Betriebsberatung

Umfrage zur Unternehmensfinanzierung

Wie finanzieren Sie Ihre Investionen? Nutzen Sie Fördermittel? Finanzierung und Bankenverhalten spielen für viele Unternehmen eine Rolle. Die Handwerkskammer Chemnitz will die Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe wirksam vertreten und braucht deshalb Informationen zur Finanzierungssituation im Kammerbezirk. Zusammen mit Wirtschaftsverbänden und KfW-Bank entstand ein Fragebogen, der praxistaugliche Fakten liefern soll.
Eine Bitte: Beteiligen Sie sich an der diesjährigen Umfrage und füllen Sie den Fragebogen bis 16. März 2012 aus, gleich online oder ausgedruckt.

Zum Fragebogen

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Termine und Veranstaltungen

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