Das Bild zeigt einen Konferenztisch auf dem einzelne Papierunterlagen mit Grafiken und Text liegen. Im Fokus des Bildes ist ein Kugelschreiber in Nahaufnahme, im Hintergrund sind verschwommen die Konturen eines Computers und von Stühlen erkennbar.
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03.02.2021 | Re-Zertifizierungsverfahren der Cloud TSE Lösung der Anbieter Deutsche Fiskal/ D-Trust GmbH

mit Pressemitteilung vom 29. Januar 2021 hat die Deutsche Fiskal mitgeteilt, dass das Re-Zertifizierungsverfahren für die mit der D-Trust GmbH gemeinsam entwickelte Cloud-TSE erfolgreich abgeschlossen wurde. Wir hatten darüber informiert, dass eine Re-Zertifizierung aufgrund neuer Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an die Anwenderumgebung erforderlich war. Es wurde dem ZDH mitgeteilt, dass die Laufzeit des Zertifikates Anfang 2026 endet.
Uns liegen darüber hinaus für den Anbieter fiskaly Germany GmbH, dessen Cloud-TSE sich noch im Zertifizierungsverfahren befindet, folgende Informationen vor:

  • Die fiskaly Cloud-TSE ist eine reine Cloud-Lösung, ohne Verpflichtung zu etwaiger Hardware-Komponenten wie bspw. einem TPM-Modul. Die Anforderungen an die Umsetzung in der Anwenderumgebung werden sich auf moderne Software-Architekturen beschränken.
  • Fiskaly rechnet aktuell mit einem Abschluss des Zertifizierungsverfahrens in KW 10, so dass in KW 11 – also Mitte März - mit einem Roll-Out bei den Betrieben begonnen werden könnte.

Von weiteren Anbietern (z. B. A-Trust GmbH), deren Cloud-TSE sich noch in einem Zertifizierungsverfahren befindet, liegen uns keine Informationen vor. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine flächendeckende Implementierung der Cloud-TSE bis zum 31. März 2021 in den Betrieben nicht erfolgen kann. Dies liegt in der Umsetzung der Anforderungen an die Anwenderumgebung und des noch ausstehenden Abschlusses des Zertifizierungsverfahrens der fiskaly Cloud-TSE begründet.

Bedeutung für die Betriebe – Handlungsempfehlung

Die Betriebe, die sich für den Einsatz einer Cloud-TSE-Lösung entschieden haben, sollten mit ihrem Kassenhersteller bzw. Kassenfachhändler so zügig wie möglich Rücksprache halten, welche Anforderungen an die Anwenderumgebung die Cloud-TSE-Lösung erfordert. Eine zeitnahe Klärung ist besonders wichtig, da nicht unbedingt davon ausgegangen werden kann, dass die Kassenumgebungen eine Umsetzung in jedem Fall ermöglichen. Es ist zu empfehlen, sich über beide Cloud-TSE-Lösungen zu informieren, da sich die Anforderungen nach unserem Kenntnisstand maßgeblich unterscheiden. Ist die Implementierung einer der beiden Cloud-TSE-Lösungen möglich, sollte geklärt werden, ob diese bis zum 31. März 2021 erfolgen kann. Dabei kann in einem ersten Schritt ggf. bei der Beurteilung unberücksichtigt bleiben, ob sämtliche Anforderungen an die Anwenderumgebung bereits erfüllt werden können.
In einem weiteren Schritt sollte gemeinsam mit dem Steuerberater geklärt werden, ob ggf. ein Antrag auf weitere Verlängerung der Erleichterungen nach § 148 AO beim Finanzamt gestellt werden sollte. Die Begründung eines solchen Antrags muss Anga-ben über die weiteren Umsetzungsschritte sowie deren zeitliche Planung enthalten.
Ob die Finanzverwaltung Erleichterungen bei der Umsetzung der Anforderungen an die Anwenderumgebungen beim Einsatz einer Cloud-TSE gewähren wird, wenn diese nicht bis zum 31. März 2021 erfolgen können, ist weiterhin unklar. Wir gehen aktuell davon aus, dass die Gewährung von Erleichterungen eine Implementierung der Cloud-TSE bis zum Fristablauf voraussetzen wird, so dass bereits ein grundsätzlicher Manipulationsschutz im Einsatz ist.
Der ZDH wird sich gemeinsam mit den anderen betroffenen Spitzenverbänden weiterhin mit Nachdruck sowohl beim BMF als auch bei den Ländern für eine zeitnahe praxis-taugliche Lösung zum Schutz der Betriebe einsetzen.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen zeitnah informieren!

Quelle: ZDH

01.02.2021 | Digitalisierung und Corona: So läuft es im Baugewerbe

Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung in vielen Wirtschaftsbereichen vorangetrieben. Aber gilt das auch für die Baubranche?  Weiterlesen

Quelle: handwerk.com