Regionale Regelungen im Kammerbezirk Chemnitz
Coronaregelungen in Chemnitz und den Landkreisen
Grundlegend gilt nach aktueller SächsCoronaSchVO:
- Die Öffnung, Inanspruchnahme und der Betrieb von Geschäften, Einrichtungen, Unternehmen, Veranstaltungen und sonstigen Angeboten ist unter Einhaltung eines schriftlichen Hygienekonzepts zulässig. Dabei sind die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen, insbesondere die Schutzvorschriften gemäß der Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus. Die zuständige Behörde kann das Hygienekonzept und seine Einhaltung überprüfen. (§ 5 Abs. 1)
- Beschäftigte, die mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen oder im Verlauf des ersten Arbeitstages einen beaufsichtigten Test durchführen. Erfolgt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Verpflichtung nach Satz 1 für den ersten Tag, an dem die Arbeit im Betrieb oder an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Beschäftigten die Tests kostenfrei zur Verfügung zu stellen. (§ 5 Abs. 3)
Welche inzidenzbasierenten Regelungen bei der jeweiligen Stufe bestehen, entnehmen Sie bitte der aktuelle Übersicht zu möglichen Maßgaben und Lockerungen - Regelungsübersicht Sachsen (*.pdf)
7-Tage-Inzidenz unter 10 | 7-Tage-Inzidenz zwischen 10 und 35 | 7-Tage-Inzidenz über 35 |
| Stadt Chemnitz (ab 06.10.2021) LK Zwickau (ab 06.10.2021) LK Mittelsachsen (ab 01.10.2021) LK Vogtland (ab 16.09.2021) LK Erzgebirge (ab 15.09.2021) |